1284. August 1. Neisse.

oct. b. Jacobi.

Der bischöfl. Kanzler Peter erscheint in Ausführung des bischöfl. Auftrags vom 29. Juli (No. 1831) vor dem Herzog, der für diesen Tag den Bischof vor das Gericht der Barone citirt hatte, um die exceptio fori anzubringen. Nachdem sich darauf der Herzog die Vollmacht des Kanzlers hatte vorlesen lassen, verlangt er dieselbe zu haben, und als Peter sich dessen wiederholt weigert, legt der Herzog Hand an ihn, wirft ihn zur Erde und zückt sein Messer (cultellus fixuralis) gegen ihn, so dass nur das Dazwischentreten der Barone ihn vor dem Tode beschützt. Da ihm bei seinem Sturze die Vollmacht entfallen, bemächtigt sich dieser der Herzog und heisst ihn aus seinen Augen gehen, worauf sich der Kanzler in die Pfarrkirche flüchtet. Darauf lässt der Herzog die Ausgänge der Kirche mit Bewaffneten besetzen und bewachen von der 6ten Stunde (Mittag) bis zum Abend, bis es endlich den Freunden des Kanzlers gelingt, demselben beim Herzoge Gnade zu erwirken.

Angef. in dem Briefe vom 4. Aug., unten No. 1841.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.